Finanzaufsichtsrecht – permanente Anpassung an neue Anforderungen

Die Umsetzung der laufend neuen Vorgaben und Vorschriften von BaFin, Europäischer Kommission, ESMA und EBA zwingt betroffene Institute immer wieder zu erheblichen Anpassungen ihrer Prozesse, ihrer Kundenkommunikation und ihres Vertragswerks mit Partnern und Dienstleistern.

Als Unternehmensberaterin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht (Partnerin der LSV Rechtsanwalts GmbH) biete ich Finanz-, Wertpapier- und Zahlungsdienstleistern je nach Bedarf entweder Business Analyse oder anwaltliche Beratung im Bereich aufsichtsrechtlicher Themen sowie Unterstützung bei internen Umsetzungsprojekten.

Schwerpunktthemen:

  • Identifikation und Interpretation der – für die individuelle Situation Ihres Instituts – gültigen Rechtsvorschriften und Technischen Standards
  • Unterstützung bei der Anpassung bzw. Gestaltung von internen Prozessen
  • Analyse und Anpassung der Kundenkommunikation einschließlich der Verträge und Bedingungen mit Kunden
  • Anpassung der Vereinbarungen mit Handelspartnern und Dienstleistern
  • Beratung und Vertretung bei der Beantragung von Genehmigungen nach KWG, WpIG und ZAG einschließlich Beratung zu den Voraussetzungen für die Antragstellung
  • Mitarbeit in Projekten
  • Schulung der Mitarbeiter sowie Unterstützung bei der Erstellung von Handbüchern und Richtlinien

Bauen Sie auf fachliche Kompetenz und auf ein umfassendes Sachverständnis, das auf vielfältiger beratender und forensischer Tätigkeit, auf langjähriger Berufserfahrung im Finanzsektor und auf Projektarbeit in fachbereichsübergreifenden Teams basiert.

Profitieren Sie:

  • Bei fachübergreifenden Themen von der Vernetzung mit erfahrenen Volks- und Betriebswirten und IT-Spezialisten und
  • bei Bedarf an Rechtsberatung von einem Team von Rechtsanwälten und Fachanwälten mit unterschiedlichen Spezialisierungen bei der LSV Rechtsanwalts GmbH.

Hinweis:

Die beiden Tätigkeitsfelder der Unternehmensberatung und der anwaltlichen Rechtsberatung unterliegen einer strikten Trennung: Die Durchführung einer erlaubnispflichtigen Rechtsberatung schließe ich im Rahmen einer Unternehmensberatung aus. Zugleich übernehme ich auch keine anwaltliche Beratung oder Vertretung in Angelegenheiten gegen solche Institute, für die ich zuvor beratend tätig war und bei denen sich ein Zusammenhang mit der unternehmensberatenden Tätigkeit herstellen lässt. Vor jeder Annahme eines Auftrags prüfe ich daher dessen Inhalt und Umfang auf möglicherweise bestehende oder entstehende Interessenkonflikte oder sonstige mögliche Überschneidungen zwischen den beiden Tätigkeitsfeldern. Sofern die Möglichkeit eines Interessenkonflikts oder einer Überschneidung erkennbar ist, muss ich den Auftrag ablehnen. Hierfür bitte ich um Verständnis.