Das nationale Finanzaufsichtsrecht wird heute im Wesentlichen von den Vorgaben der europäischen Aufsichtsbehörden (Europäische Kommission, ESMA und EBA) geprägt. Bei der Umsetzung in deutsches Recht formuliert der Gesetzgeber die rechtlichen Anforderungen häufig nicht mehr detailliert aus, sondern verweist zurück auf die europäischen Richtlinien und Verordnungen.

Bei der Anwendung der Vorschriften und deren Umsetzung in interne Prozesse sind zudem die Veröffentlichungen der BaFin, die Technical Standards, Guidelines und nicht zuletzt die Q&A aus dem europäischen Rechtsetzungsverfahren zu beachten.

Zu meinen Tätigkeitsfeldern gehört die Beratung bei der Umsetzung der Vorgaben u.a. von

  • SFDR, Taxonomie-VO, MiFID-Amendments Suitability und Product Governance (zusammengefasst unter „ESG“)
  • MiFID II (unter Berücksichtigung bereits jetzt absehbarer Anforderungen durch die EU-Kleinanlegerstrategie)
  • WpHG
  • MAR
  • GWG
  • MaComp

in interne Prozesse einschließlich der Erstellung von Richtlinien, Handbüchern und Arbeitsanweisungen und der Mitarbeiterschulung sowie die Beratung bei der Beantragung von Genehmigungen nach dem KWG und WpIG.