Das nationale Bankaufsichtsrecht wird heute im Wesentlichen von den Vorgaben der europäischen Aufsichtsbehörden (ESMA und EBA) geprägt. Bei der Umsetzung in deutsches Recht formuliert der Gesetzgeber die rechtlichen Anforderungen häufig nicht mehr detailliert aus, sondern verweist zurück auf die europäischen Richtlinien und Verordnungen.
Bei der Anwendung der Vorschriften und deren Umsetzung in interne Prozesse sind zudem die Veröffentlichungen der BaFin, die Technical Standards, Guidelines und nicht zuletzt die Q&A aus dem europäischen Rechtsetzungsverfahren zu beachten.
Zu meinen Tätigkeitsfeldern gehört u.a. die Beratung bei der Umsetzung der Vorgaben von
- MiFID II und MiFIR
- MAR
- PSD 2
- GWG
- DSGVO
- MaComp
- MaRisk
- ZKG
in interne Prozesse einschließlich der Erstellung von Richtlinien, Handbüchern und Arbeitsanweisungen und der Mitarbeiterschulung sowie die Beratung bei der Beantragung von Genehmigungen nach dem KWG und ZAG.