Die aufsichtsrechtlichen Vorgaben spielen nicht nur intern bei der Implementierung der Prozesse, sondern auch extern bei der Gestaltung der Verträge mit Handelspartnern und Dienstleistern sowie der Kundenkommunikation eine wesentliche Rolle.

In den Verträgen mit Handelspartnern und Dienstleistern ist die Beachtung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben bei den Vertragspartnern sicherzustellen. So sind z.B. die Lieferung von Informationen und Daten, die Erfüllung der Veröffentlichungspflichten im Rahmen der Nachhandelstransparenz, die Aufzeichnung von Kundengesprächen oder die Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zu regeln. Besonderes Augenmerk ist auf Verträge zu legen, mit denen Geschäftstätigkeiten outgesourct werden.

Gegenüber den Kunden sind u.a. Offenlegungspflichten zu verschiedenen Nachhaltigkeitsaspekten, verschärfte Wohlverhaltenspflichten mit erweiterten vorvertraglichen Informationspflichten, der Verpflichtung zur Kostentransparenz und neuen Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten zu beachten. Ihre Verletzung kann ebenso zivilrechtliche Ansprüche der Kunden auslösen wie die Nichtbeachtung der sich ständig fortentwickelnden Rechtsprechung u.a. zur AGB-Kontrolle, zu den Beratungs- und Aufklärungspflichten und zu den Belehrungspflichten.

Im Bereich des Kapitalanlage- und Bankvertragsrechts unterstütze ich Sie u.a. bei der

  • Anpassung der Formulare und Bedingungen
  • Überarbeitung der Vorvertraglichen Informationen
  • Anpassung der Kundenanschreiben
  • Überarbeitung der online-Strecke und des online-Auftritts
  • Anpassung der Verträge mit Handelspartnern
  • Überarbeitung von Verträgen mit Dienstleistern und Anpassung der SLA