Bei der Neugestaltung und Überarbeitung von Verträgen sollte die Vermeidung von Rechtsrisiken im Fokus stehen. Gerichtliche Auseinandersetzungen bergen schließlich nicht nur finanzielle Unwägbarkeiten, sondern vor allem Reputationsrisiken. Zudem binden sie erhebliche personelle Ressourcen.

Jede Formulierung ist daher unter dem Gesichtspunkt der rechtlichen Angreifbarkeit zu überprüfen. Ist die Formulierung ausreichend präzise, rechtskonform und vor allem: ist alles geregelt, das Vertragsinhalt werden soll?

Bei meiner Beratung greife ich auf Erfahrungen aus der außergerichtlichen Vertretung und aus der Prozessführung u.a. in folgenden Bereichen zurück:

  • Beratung und Aufklärung hinsichtlich Beteiligungen an offenen und geschlossenen Fonds, (einschließlich Immobilienfonds), hinsichtlich des Erwerbs von Genussscheinen, Aktien und Zertifikaten und hinsichtlich der Investition in fondsgebundene Lebensversicherungen und gehebelte Rentenmodelle
  • Bestellung und Verwertung von Kreditsicherheiten wie Bürgschaften und Grundschulden
  • Widerruf von Erklärungen zum Abschluss von Darlehens- und Versicherungsverträgen
  • Zulässigkeit der Berechnung von Bankgebühren
  • Abwicklung von Leasingverträgen